Genehmigung Revision Bauordnung und Zonenplan (Phase 1), Schellenberg

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 4. Dezember 2023 die Revision der Bauordnung und die Teilrevision des Zonenplans der Gemeinde Schellenberg genehmigt. Nach Ablauf der Referendumsfrist trat diese mit Kundmachung am 8. Januar 2024 in Kraft.

Mit der Revision der Bauordnung der Gemeinde Schellenberg wurde die Bauordnung von 2004 an die inzwischen geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen und entsprechend den Bedürfnissen der Gemeinde angepasst. Die wesentlichen Zielsetzungen der Revision der Bauordnung waren:

  • die Aktualisierung und Anpassung der Bauordnung an das übergeordnete Recht und die Musterbauordnung des Landes

  • die Harmonisierung der Wohnzonen (Zusammenführung W1 und W2)

  • sowie die Vereinfachung der Messweisen.

Mit der Änderung der Bauordnung wurde auch eine entsprechende Teilanpassung des Zonenplans erforderlich. Diese betrifft insbesondere die Zusammenführung der Wohnzonen sowie weitere punktuelle Aktualisierungen.

Die Erarbeitung der Revision erfolgte durch die SLIV AG im Auftrag und in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde. 

In einer zweiten Phase soll nun eine umfassende Überarbeitung und Aktualisierung des Zonenplans stattfinden (Revision Zonenplan, Phase 2).

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