Eschen: Gestaltungsplan Essanestrasse Grundstücke Nrn. 1577, 1580, 1590, 1591
Die SLIV AG darf die Gemeinde Eschen in allen raumplanerischen Fragen beraten. Dazu gehören die Richtplanung, die Nutzungsplanung, die Erarbeitung von Überbauungs- und Gestaltungsplänen sowie die Begleitung und Beratung der Ortsplanungskommission. Ein Schwerpunktthema bildet dabei die Entwicklung entlang der Essanestrasse. Hier treffen verschieden Interessen wie Verkehr, Wohnen, Einkaufen und Arbeiten aufeinander. Die Gemeinde strebt die Entwicklung einer Dienstleistungsmeile mit attraktiven Angeboten sowie Aussenbereichen an, während die Funktion der Landesstrasse als wichtige Verbindungsachse nicht beeinträchtigt werden darf.
Die Entwicklung ist dynamisch und die Gemeinde möchte das vorhandene Potenzial nutzen und auf eine ortsbaulich hochwertige Entwicklung entlang der Essanestrasse hinwirken. Diese Entwicklung kann nur schrittweise stattfinden, dazu hat die Gemeinde in ihrer Nutzungsplanung entlang der Essanestrasse eine Pflicht zur Erarbeitung von Überbauungs- oder Gestaltungsplänen festgelegt. Neue Bauvorhaben sind damit nur noch im Rahmen von Überbauungs- und Gestaltungsplänen zulässig und müssen sich an bestimmten Vorgaben orientieren.
Ein solches Bauvorhaben ist die Errichtung eines neuen Einkaufszentrums an der Essanestrasse zwischen dem zentralen Eintrachtkreisel und dem Wirtschaftspark von Eschen. Der Standort ist aufgrund der Nähe zum Zentrum von Eschen, seiner zentralen Lage an der Essanestrasse (Dienstleistungsmeile) und den Erschliessungsvoraussetzungen optimal geeignet. Neben dem Einkaufszentrum im Erdgeschoss sind in den Obergeschossen Büro- und Wohnnutzung vorgesehen. Mit der Erarbeitung eines Gestaltungsplans sollte eine gesamtheitliche, qualitativ hochwertige Bebauung mit erhöhter Gestaltungsqualität erreicht werden. Zudem ermöglicht ein Gestaltungsplan Abweichungen von der Regelbauweise, welche für das vorliegende Bauvorhaben erforderlich waren. Die Gemeinde beauftragte daher die Abteilung Bauwesen und die Ortsplaner (STW AG / SLIV AG) mit der Erarbeitung eines Gestaltungsplanes, in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Bauherrschaft.
Der Gestaltungsplan besteht aus einem Plan sowie den zugehörigen Sonderbauvorschriften. Ein Planungsbericht sowie Beilagepläne dienen der Erläuterung sowie als Richtschnur für das künftige Bauprojekt.
Um im Rahmen eines Gestaltungsplans von der Regelbauweise abweichen zu können, sind das öffentliche Interesse und der ortsbauliche Mehrwert nachzuweisen. Im vorliegenden Gestaltungsplan ist dies in erster Linie der Beitrag zur angestrebten Entwicklung entlang der Essanestrasse, durch die Ansiedlung von Nahversorgungsdienstleistern, die Freihaltung und Sicherung des Mobilitätskorridors und die rückwärtige Erschliessung. Zudem der haushälterische Umgang mit dem Boden durch eine verdichtete Bauweise, die zugleich als Lärmriegel gegenüber den rückwärtigen Wohnzonen dient, sowie attraktive und bepflanzte Aussenräume mit Aufenthaltsqualität. Des Weiteren konnte die Anbindung des Fuss- und Radverkehrs an das Zentrum von Eschen gesichert bzw. vorbereitet werden.
Der Gestaltungsplan wurde vom Gemeinderat erlassen und von der Baubehörde des Landes Liechtenstein genehmigt und ist seither in Kraft.